Hintergrund:
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat auf Basis der supranationalen Risikoanalysen der EU-Kommission und der ersten Nationalen Risikoanalyse die gewonnenen Erkenntnisse über die spezifischen Risiken für Deutschland in einem Strategiepapier zusammengetragen, welches das System zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (GW/TF) verbessern soll.
In elf Strategieschritten zum Ziel:
Das 23-seitige Papier umfasst elf Strategieschritte,
die wir Ihnen nachfolgend schlagwortartig vorstellen. Um den
Erfahrungsaustausch und den Informationsabgleich zu fördern und damit das
Erkennen von Mustern und Typologien im Bereich GW/TF zu erleichtern, wird in
folgenden Bereichen besonderer Wert auf Vernetzung
gelegt:
- auf Bundesebene
- zwischen Bund und Ländern
- zwischen verschiedenen Behörden(-ebenen)
- zwischen Privatsektor und Behörden
1. Schritt: Ein ganzheitlicher Ansatz
- Einrichtung eines „ressortübergreifenden
Steuerungskreises zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“ (RÜST
GW/TF) im Juni 2019 zum verstetigten Abstimmungs- und Priorisierungsprozess auf
horizontaler Ebene
2. Schritt: Risikobasierte Schwerpunktsetzung
- Weiterentwicklung der risikobasierten
Geldwäscheaufsicht (vgl. Nationale Risikoanalyse) - Ständiger Austausch zwischen BaFin und Zentralbank
sowie anderen europäischen Aufsichtsbehörden - Neue Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA) der
BaFin für den Banken- und Versicherungssektor (2020) - Eckpunktepapier der Financial Intelligence Unit (FIU) zu Risikoschwerpunkten im
Verdachtsmeldewesen
3. Schritt: Weiterentwicklung der FIU-Strukturen
- Weitere Erkennung von Risikotrends und -mustern
für die risikoorientierte Bekämpfung von GW/TF - Automatisierter Datenabgleich mit dem polizeilichen
Informationsverbund, Zugriff auf Zentrales Staatsanwaltschaftliches
Verfahrensregister und Abstimmung mit den Ländern - Analyse der Finanzflüsse und Stärkung der
Sicherung von Vermögenswerten durch den Wirtschaftsprüfdienst (WPD) und die
Verfahrensintegrierte Vermögensabschöpfung (VIVA) als Zentralstelle - Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe (GFG) von
Polizei und Zollkriminalamt (ZKA) - Anti
Financial Crime Alliance (AFCA) –
Strategischer Informationsaustausch zwischen Verpflichteten des Privatsektors
und Behörden
4. Schritt: Risikobasierte Aufsicht
- Ausbau der risikobasierten Prüfungsdichte (insbesondere
im Bereich der Versicherungen, KVGen und Finanztransfergeschäfte)
5. Schritt: Zusammenarbeit mit den Ländern
- Strukturelle Zusammenarbeit von Bund und Ländern (gesamtstaatlicher
Ansatz zur Bekämpfung der GW/TF) - Regelmäßige Treffen der Länderaufsichtsbehörden des
Nicht-Finanzsektors mit Bundesebene - „Best-Practice-Austausch“ der FIU zur Vernetzung der Aufsichtsbehörden der Länder (insbesondere Nicht-Finanzsektor)
- Sensibilisierung des Nicht-Finanzsektors
- Verstärkung des Bewusstseins für internationale
Leitlinien und Standards (Verpflichtete und Aufsichtsbehörden) - Normative Maßnahmen im Rahmen der GwG-Novelle Ende
2019
6. Schritt: Neue Technologien
- Weitere Ausstattung der BaFin mit weiteren
Ressourcen für die fortschreitende Digitalisierung - Ausbau der Kenntnisse des BKA bzgl. „digitaler
Finanzermittlung“ und Umgang mit „Big Data“ (digitalem Bereich von
Kryptowährungen großer Tech-Unternehmen, Umtauschplattformen oder
Wallet-Providern) - Gründung der behördenübergreifenden Arbeitsgruppe
„Digitalisierung der Geldwäscheprävention“ durch die BaFin
7. Schritt: Strafverfolgung
- Seit 2017: bei Verurteilung auch Abschöpfung von
Vermögen möglich, das durch andere als die abgeurteilten Taten oder für sie
erlangt worden ist - Gewährleistung der effektiven Strafverfolgung durch weitere
Steigerung und Prüfung vermögenssichernder Maßnahmen - Prüfung, ob weiterer Ressourcenbedarf bei Polizei
und Justiz besteht – mit dem Ziel der Stärkung des verfahrensintegrierten
Ansatzes - Personelle und ausstattungsbezogene Stärkung der GFG,
des WPD und der VIVA im Clearing und Strafverfolgungsbereich (durch z. B.
IT-Analysetools) - Aufnahme weiterer Vortaten sowie Erweiterung des Transparenzregisters
um Suchmöglichkeiten - Erhöhung der personellen Ressourcen von Gerichten
und Staatsanwaltschaften um 2.000 Stellen bis 2021
8. Schritt: Bekämpfung der Finanzierung terroristischer Organisationen
- Intensivierung nationaler und internationaler
Zusammenarbeit - Ausbau Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ)
für den Bereich des islamistisch motivierten Terrorismus und Gemeinsames
Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) für sonstige extremistische
und terroristische Phänomenbereiche - Unterstützung einschlägiger Projekte zur Bekämpfung
der Terrorismusfinanzierung und Erarbeitung einer eigenständigen sektoralen
Risikoanalyse mit Blick auf Non-Profit-Gesellschaften (NPOs)
9. Schritt: Finanzsanktionen
- Überprüfung
behördlicher Zuständigkeiten sowie vorhandener Kenntnisse und Sensibilisierungen
bzgl. der Einhaltung von Finanzsanktionen bei Behörden
10. Schritt: Europäischer Rahmen
- Verbesserung
des Informationsaustauschs und der Zusammenarbeit von GW-Aufsichtsbehörden verschiedener
Mitgliedstaaten auf EU-Ebene
11. Schritt: Ausbau internationalen Engagements
- Engagement im Rahmen der Vereinten Nationen, der OSZE, des Europarats und auf Ebene von G7 und G20
- Unterstützung der Counter ISIS Finance Group (CIFG), der Anti-IS-Koalition, des Global Counter Terrorism Forums und der bilateralen Terrorismuskonsultationen
- Übernahme internationaler Aufgaben durch das „Kompetenzzentrum Geldwäsche“ des BKA bei EMPACT-Projekten und die FIU im Rahmen der Egmont Group (weltweiter Zusammenschluss von 164 FIUs)